Warteliste und NoShow Regelung NEU!

fet.at Redaktion am 27. Juli 2016

In der letzten Sitzung des Senats im Juni hat es eine für Studierende wichtige Änderung der Satzung gegeben, die Warteliste wurde neu geregelt. Getragen ist die Regelung von der Idee, dass Studierende auf der Warteliste bereit sind die Prüfung an dem Termin tatsächlich abzulegen. Dazu wurde klargestellt, dass alle Studierenden die sich anmelden ordnungsgemäß angemeldet sind auch wenn kein Prüfungsplatz zugesagt wurde. Es ist jetzt ausdrücklich erlaubt und erwünscht, dass Studierende auch ohne Platzzusage erscheinen und noch am Prüfungstag "nachrutschen". 

Schon bisher war es erforderlich sich abzumelden wenn man auf der Warteliste steht. In Zukunft ist das umso wichtiger, da in Zukunft auch Studierende auf der Warteliste gesperrt werden können. Auf der anderen Seite bekommen Studierende die zum Prüfungstermin erscheinen und keinen Platz mehr bekommen sofern es organisatorisch irgendwie möglich ist in höchstens zwei Wochen einen neuen Prüfungstermin. Voraussetzung ist aber, dass man bereit ist die Prüfung auch sofort zu machen.

In den meisten Fällen soll diese Regelung dazu führen, dass die Prüfungstermine gut genutzt sind und möglichst alle zum Wunschtermin die Prüfung absolvieren können.

 


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