Neues Universitätsgesetz wird entschärft

Katharina am 15. Februar 2021

Unsere Stellungnahme hat für euch Lockerungen in der vorgesehenen Änderung des Universitätsgesetzes bewirkt!


Die Mindeststudienleistung wurde von 24 ECTS innerhalb der ersten zwei Jahre auf 16 ECTS gesenkt, falls man diese ECTS Zahl nicht erfüllen kann, so soll man nur mehr für 2 anstatt 10 Jahre gesperrt werden. Zudem tritt diese Regelung erst ab dem Wintersemester 2022/23 in Kraft (hier der Standard und ORF-Artikel dazu).

Aber auch wenn nun eine Lockerung vorliegt, so hinterfragen wir weiterhin die Sinnhaftigkeit dieser Mindeststudienleistung. Denn selbst mit dieser Lockerung ist dies weiterhin eine Regelung, die berufstätige Studierende, sowie Studierende mit Betreuungspflichten überdurchschnittlich betrifft und damit die Ungleichbehandlung dieser Gruppen vorantreibt.

Auch den weiteren Neuerungen stehen wir weiterhin äußerst kritisch gegenüber, da die Maßnahmen nicht geeignet sind, die geplanten Ziele (Steigerung der prüfungsaktiven Studien, Verbesserung der Studierbarkeit und Reduktion der Studiendauer) zu erreichen. Viele der geplanten Änderungen stufen wir als extrem studierendenfeindlich und kontraproduktiv ein.

Wir fordern daher weiter diesen Paragraph nicht nur abzumildern, sondern ihn vollständig zu entfernen!


Weiterlesen

Handcrafted with by fet